1️⃣ 🇪🇺 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Vollständiger Titel: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Unmittelbar anwendbar in Ungarn.
Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Cookie-ID), sind Sie verpflichtet:
- die betroffene Person über die Datenverarbeitung zu informieren;
- den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung anzugeben;
- die Rechte der betroffenen Personen zu erläutern;
- den Verantwortlichen zu benennen;
- die Speicherdauer der Daten anzugeben;
- Informationen über Auftragsverarbeiter bereitzustellen.
👉 Die Artikel 13–14 DSGVO regeln ausführlich die Informationspflicht.
2️⃣ 🇭🇺 Gesetz über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit (Infotv.)
Nationale Ergänzung zur DSGVO.
Ersetzt die DSGVO nicht, sondern konkretisiert einzelne Bestimmungen auf dem Gebiet Ungarns.
3️⃣ Wann eine Datenschutzerklärung erforderlich ist
Die Informationspflicht besteht, wenn eine Website:
- ein Kontaktformular enthält;
- Newsletter versendet;
- eine Benutzerregistrierung anbietet;
- als Online-Shop betrieben wird;
- Analyse- oder Tracking-Dienste nutzt;
- IP-Adressen speichert;
- personenbezogene Daten identifizierbarer natürlicher Personen verarbeitet.
➡️ In der Praxis betrifft dies etwa 95 % aller Websites.
4️⃣ Wichtige Hinweise
- Die Informationen zur Datenverarbeitung müssen konkret sein und die tatsächlichen Abläufe der Website widerspiegeln.
- Allgemeine, universelle Mustertexte entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Aufsichtsbehörde:Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)